Roswitha Haftmann hat den Gedanken an eine Stiftung, die bei ihrem Ableben den grössten Teil ihres Vermögens erhalten sollte, bereits Ende der 80er Jahre formuliert. Die Stiftungsurkunde ist auf den 28. Januar 1998 datiert und der Eintrag ins Handelsregister erfolgte posthum im Herbst 1999.

Die Stiftung dient der Auszeichnung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet der bildenden Kunst.

Sie verleiht zu diesem Zweck regelmässig einen namhaften Geldbetrag als Roswitha Haftmann-Preis an eine lebende Künstlerin oder einen lebenden Künstler. Die Auswahl des Preisträgers hat sich allein an der künstlerischen Bedeutung des Werkes zu orientieren und keine Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse (Nationalität, Alter, Geschlecht etc.) zu nehmen.

Der Preis wird in Zürich verliehen, und zwar nach Möglichkeit im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Kunsthaus.

Die Stiftung kann auch Ausstellungen repräsentativer Werke der Preisträger in den von der Roswitha Haftmann-Stiftung bestimmten Institutionen anregen, finanziell unterstützen oder selbst durchführen.

Die Bestimmung der Höhe des Roswitha Haftmann-Preises und des Zeitintervalls, in welchem er vergeben wird, obliegt, ebenso wie die Bestimmung der Preisträgerin/des Preisträger, dem Stiftungsrat.